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   LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 747/16 NZB   

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https://dejure.org/2016,43249
LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 747/16 NZB (https://dejure.org/2016,43249)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07.11.2016 - L 11 AS 747/16 NZB (https://dejure.org/2016,43249)
LSG Bayern, Entscheidung vom 07. November 2016 - L 11 AS 747/16 NZB (https://dejure.org/2016,43249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfristung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung, Gerichtsbescheid, Beschwerde, Wiederaufnahme, Klage, LSG, unanfechtbar, Folge, SGG, Instanz, verworfen, Tatbestandes, Bezug, Wiederaufnahme des Verfahrens, Antrag auf Wiederaufnahme

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 18.03.2015 - L 11 AS 761/14

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 747/16
    Die dagegen zum Bayer. Landessozialgericht (LSG) erhobene Berufung ist mit Urteil vom 18.03.2015 als unzulässig verworfen worden (L 11 AS 761/14).
  • LSG Bayern, 12.01.2016 - L 11 AS 851/15

    Verweisung wegen instanzieller Unzuständigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 747/16
    Einen beim LSG gestellten Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hat der Senat mit Beschluss vom 12.01.2016 (L 11 AS 851/15 WA) an das SG wegen funktioneller Zuständigkeit verwiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2016 - L 11 AS 676/16
    Auszug aus LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 747/16
    Die zunächst als Berufung (L 11 AS 676/16) eingetragene Nichtzulassungsbeschwerde ist verfristet erhoben worden.
  • LSG Bayern, 15.11.2016 - L 11 AS 672/16

    Einstweiliger Rechtsschutz bei einer rechtskräftigen Entscheidung

    Eine dagegen vom ASt zum LSG erhobene Nichtzulassungsbeschwerde (L 11 AS 747/16 NZB) hat der Senat mit Beschluss vom 07.11.2016 verworfen.
  • LSG Bayern, 07.11.2016 - L 11 AS 748/16

    Fehlen von Zulassungsgründen

    Gegen dieses Urteil hat der Kläger Nichtzulassungsbeschwerde zum LSG erhoben (L 11 AS 747/16 NZB).
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